Honorar

Oft fragen Mandanten nach der Höhe des Honorars und diese Frage ist absolut berechtigt. Schließlich möchte man wissen, was die erbrachten Leistungen kosten werden. Kostentransparenz ist ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt. Es soll für meine Mandanten keine bösen Überraschungen geben.

Steuerberater rechnen ihre Leistungen grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Dabei handelt es sich um ein Vergütungssystem, das sich an mehreren Faktoren orientiert. Der Gegenstandswert der Tätigkeit, z.B. Jahresumsätze, die Höhe der Einkünfte oder ein Streitwert beeinflussen die Gebühren ebenso wie der Zeitaufwand und der Schwierigkeitsgrad des einzelnen Falles.

Ohne eine Sichtung Ihrer Unterlagen ist es daher leider unmöglich, die Höhe der Kosten für die gewünschten Leistungen pauschal anzugeben. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem ich mir ein Bild vom Umfang der Tätigkeiten verschaffen kann, gebe ich Ihnen sehr gerne eine Einschätzung des Kostenrahmens an. Nur in dem Fall, dass nach einer Erstberatung kein Mandatsverhältnis zustande kommt, würde ich eine Rechnung für diese stellen. Die Vergütung für eine Erstberatung ist in der Vergütungsverordnung begrenzt und kann höchstens 190,00 € netto betragen.

Weitere Informationen und konkrete Berechnungsbeispiele für die Vergütung von Steuerberatungsleistungen, z.B. für eine einfache Einkommensteuererklärung oder einen Jahresabschluss, finden Sie auf der Webseite der Steuerberaterkammer Stuttgart: http://www.stbk-stuttgart.de/Steuerberater/in/Verguetung.

Sehr gerne beantworte ich Ihnen persönlich alle Fragen zur Vergütung meiner Leistungen.

Ihre Elisa Lutz